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Verordnungen per Videosprechstunde abrechnen
Verordnungen per Videosprechstunde abrechnen
Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Videosprechstunde erbrachte Leistungen abrechnen, die im Zusammenhang mit der Verordnung von medizinischer Rehabilitation sowie Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel stehen. Neu: Die Suffixe zur Kennzeichnung dieser Leistungen sind nun bekannt.
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DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen
DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen
Ab dem 1. Januar 2024 können Schmerztherapeutinnen und -therapeuten die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „somnio“ und „Vivira“ nach den neuen GOP 30780 und 30781 abrechnen. Zusätzlich können Fachärztinnen und -ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin die DiGA „somnio“ nach der GOP 01471 abrechnen.
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Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
Zukünftig können Ärztinnen und Ärzte die Therapievorbereitung und Nachsorge einer ATMP-Anwendung ambulant erbringen. Bisher wurde für zwei ATMP ein QS-Verfahren eingeführt. Es handelt sich hierbei um CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien und Onasemnogen-Abepravovec (Zolgensma) bei spinaler Muskelatrophie.
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Companion Diagnostik: GOP bei Orserdu abrechnen
Companion Diagnostik: GOP bei Orserdu abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Companion Diagnostik bei der Anwendung des Arzneimittels Orserdu zur Behandlung von fortgeschrittenem Brustkrebs über den EBM ab dem 1. Juli 2024 abrechnen. Darüber hinausgehend gibt es weitere Änderungen betreffend Abschnitt 19.4.