Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
ATMP sind innovative Zell- und Gentherapien, die zur Behandlung von meist seltenen Erkrankungen eingesetzt werden.
Vor- und Nachsorge
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie / Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (nach altem Recht).
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie (bei behandelten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Fachärztinnen oder Fachärzte Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
Die fachlichen Anforderungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inklusive der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Die apparativen und räumlichen Anforderungen sowie alle weiteren Voraussetzungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inkl. der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Wie zeige ich ATMP an?
Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss dies der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zunächst angezeigt werden. Mitglieder der KVH reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung der Anzeige nach Prüfung frühestens zum Eingangsdatum derselbigen erfolgen kann.
Durchführung der Therapie
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Fachärztinnen oder Fachärzte Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
Die fachlichen Anforderungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inklusive der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Die apparativen und räumlichen Anforderungen sowie alle weiteren Voraussetzungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inkl. der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag (mit Checkliste) für Gentherapeutika bei Hämophilie bei der KVH, reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Downloads
- Antrag und Checkliste für Gentherapeutika bei Hämophilie | pdf | 496 KB
- Anzeige und Checkliste CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien | pdf | 475 KB
- Anzeige und Checkliste für Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie | pdf | 450 KB
- Anzeige und Checkliste für Gentherapeutika bei Hämophilie | pdf | 419 KB
- Anzeige und Checkliste für Eladocagene exuparvovec bei Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase-(AADC)-Mangel | pdf | 438 KB
- Gele-Liste | pdf | 371 KB
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Wandrei
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de