Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 30780 und GOP 30781 für die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „somnio“ und „Vivira“ abrechnen. Zudem können Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin die DiGA „somnio“ nach der GOP 01471 abrechnen.

Schmerztherapie: DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten die neuen GOP 30780 und 30781 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen. Die GOP werden in den Abschnitt 30.7.1 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, damit auch Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten diese Leistungen abrechnen können.

Die neuen GOP 30780 und 30781 sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

„Vivira“ dient der Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose). Die Web-Anwendung „somnio“ dient der Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen.

GOP überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

30780

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V

einmal im Behandlungsfall

7,64 Euro*

(64 Punkte)

 

30781

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Vivira gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V

einmal im Behandlungsfall, höchsten zweimal im Krankheitsfall

7,64 Euro*

(64 Punkte)

 

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent) 


Die GOP 30780 können Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01471 (Verlaufskontrolle DiGA „somnio“) abrechnen. Die GOP 30781 können sie im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01472 (Verlaufskontrolle DiGA „Vivira“) abrechnen.

Sie können die GOP 30780 auch dann abrechnen, wenn sie die Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP 30780 mit dem Suffix „V“ (30780V). Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden".

Die GOP 30780 und 30781 können alle Ärztinnen und Ärzte abrechnen, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie  besitzen.

DiGA „somnio“: Weitere Fachgruppe darf abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin die GOP 01471 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ aus dem Abschnitt 1.4 im EBM abrechnen. Die GOP 01471 wird in die Präambel 27.1 Nr. 4 aufgenommen. Die GOP soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Die Web-Anwendung „somnio“ dient der Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen.

Sie können die GOP 01471 auch dann abrechnen, wenn sie die Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP 01471 mit dem Suffix „V“ (01471V). Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden"

 

zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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