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Neugeborenen-Screening: Befundübermittlung abrechnen
Neugeborenen-Screening: Befundübermittlung abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 rechnen Laborärztinnen und Laborärzte die Befundübermittlung im erweiterten Neugeborenen-Screening an die Eltern (mindestens eines Personensorgeberechtigten) einschließlich Beratung bei auffälligem Befund mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf das Vorliegen einer Zielerkrankung nach der neuen GOP 01728 ab.