Neugeborenen-Screening: Befundübermittlung abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Labore im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-Screenings bei auffälligen Befunden mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf eine der Zielerkrankungen die Eltern des Kindes telefonisch innerhalb von 72 Stunden informieren und die Überleitung des Neugeborenen in eine spezialisierte Einrichtung organisatorisch begleiten.
Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin rechnen hierfür die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01728 (Zuschlag zu den GOP 01724 bis 01727 für die Befundübermittlung an die Eltern (mindestens eines Personensorgeberechtigten) einschließlich Beratung bei auffälligem Befund mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf das Vorliegen einer Zielerkrankung einschließlich Mukoviszidose oder bei positivem Screeningbefund gemäß Abschnitt C Kapitel I und II Kinder-Richtlinie) ab. Die neue GOP 01728 wird in den Unterabschnitt 1.7.1 (Früherkennung von Krankheiten bei Kindern) des EBM aufgenommen.
Die neue GOP 01728 rechnen sie je vollendete 10 Minuten und höchstens viermal im Krankheitsfall ab. Die GOP 01728 ist 20,57 Euro (166 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.
Weitere Abklärungsdiagnostik abrechnen
Mit der Änderung der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Ki-RL) wurde für die Zielerkrankung Adrenogenitales Syndrom (AGS) eine Abklärungsdiagnostik aufgenommen und den Zentren für Neugeborenen-Screening zusätzliche umfassende Informations- und Nachverfolgungspflichten übertragen. Im Zuge dessen wurde zum 1. Januar 2025 die Leistungsbeschreibung der GOP 01724 angepasst.
Ebenfalls wurde die Bewertung der GOP 01724 auf 322 Punkte (39,91 Euro) angehoben; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Hintergrund sind auch hier die Änderungen in der Ki-RL. So erfordert die Abklärungsdiagnostik auf das Adrenogenitale Syndrom eine weitere Untersuchung: Wird der erste auffällige Befund durch eine interne Validierungsuntersuchung bestätigt, ist ab Januar eine zweite Laboruntersuchung anhand einer zweiten Trockenblutkarte oder eine Abklärungsdiagnostik durchzuführen.
Außerdem sollen die Screening-Labore den Eingang der Trockenblutkarte im Labor der veranlassenden Ärztin bzw. dem veranlassenden Arzt bestätigen, Eltern auf Wunsch auch unauffällige Befunde übermitteln sowie die Eltern bei Bedarf an die Abnahme einer Kontrollblutkarte erinnern. Hierzu hat der Bewertungsausschuss das Trackingverfahren in der Leistungsbeschreibung der GOP 01724 ergänzt.
Kostenpauschale für Proben-Versand per Einschreiben abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 rechnen das Neugeborenen-Screening veranlassende Ärztinnen und Ärzte neben der Pauschale 40110 die neue Kostenpauschale 40102 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40110 für die Versendung von Untersuchungsmaterial im Zusammenhang mit den Leistungen nach den GOP 01707 oder 01709 an das Screening-Labor) für den Versand der Blutprobe an das Screening-Labor ab. Die Pauschale 40102 wird in den Unterabschnitt 1.7.1 (Früherkennung von Krankheiten bei Kindern) des EBM aufgenommen.
Die Pauschale 40102 ist 2,65 Euro wert. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Die Pauschale können veranlassende Ärztinnen bzw. Ärzte nur abrechnen, wenn Ihnen die Kosten für ein Einschreiben auch entstanden sind.
Die neue Pauschale 40102 vergütet veranlassenden Ärztinnen und Ärzten die Kosten für ein Einschreiben, welches eine Befundmitteilung 72 Stunden nach Probenabnahme unter den veränderten Zustellbedingungen der Deutschen Post ermöglichen soll.
Genehmigung notwendig
Laborärztinnen und Laborärzte benötigen für die Abrechnung der GOP 01724 bis 01727 eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß der §§ 23 bzw. 38 der Ki-RL. Die Berechnung der GOP 01724 bis 01727 setzt den Nachweis einer vorliegenden Einwilligung der Personensorgeberechtigten (z. B. Eltern) des Neugeborenen gemäß § 16 bzw. § 32 der Ki-RL voraus.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
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