TI-Förderung erhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) regelt die Förderung der Telematikinfrastruktur (TI) ab Juli 2023 – allerdings sind zentrale Umsetzungsfragen noch nicht abschließend geklärt. Das BMG hat erste Anpassungen in Aussicht gestellt, erfolgt sind diese bisher noch nicht. Die KVH informiert Sie trotzdem jetzt wie die TI-Förderung für das Quartal 3/2023 erfolgt und hofft, dies nicht mehr ergänzen zu müssen.
Die Ersatzvornahme des BMG zur TI-Förderung sieht vor, dass Praxen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um die TI-Pauschale zu erhalten. Es gelten verschärfte Regeln:
Fehlen der Praxis mehr als zwei TI-Anwendungen oder hält sie die technische Grundausstattung nicht vor, gibt es keine Förderpauschale. Fehlt eine TI-Anwendung, erhält die Praxis eine um 50 Prozent reduzierte TI-Förderpauschale.
Da der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nicht alle Daten der Praxen für die Fördervoraussetzungen vorliegen, hat sich die KVH entschieden auf hessenspezifische GOP auszuweichen.
Geben Sie in der Quartalsabrechnung 3/2023 einmal in jeder Betriebsstätte (BSNR), also auch in jeder Nebenbetriebsstätte (NBSNR), die GOP 98151 für KIM und die GOP 98155 für eAU an. Die GOP können Sie auf einem beliebigen Abrechnungsschein im Quartal ansetzen.
Bitte geben Sie die GOP 98151 für KIM an, auch wenn Sie diese bereits in einem vorherigen Quartal angesetzt hatten.
Weitere Fördervoraussetzungen entnimmt die KVH der Quartalsabrechnung 3/2023 – den sogenannten KVDT-Feldern (BESA-Datensatz). Praxen achten wie bisher darauf, dass die Angaben in der Praxisverwaltungssoftware vollständig sind und der Versichertenstammdaten-Abgleich (VSDM) erfolgt. Der IT-Dienstleister der Praxis kann dabei unterstützen.
Voraussetzungen für die TI-Förderpauschale
Voraussetzung für den Erhalt einer TI-Förderpauschale sind folgende TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version:
TI-Anwendung | Nachweis im 3. Quartal 2023 |
---|---|
Notfalldatenmanagement (NFDM) und/oder elektronischer Medikationsplan (eMP) Keine Voraussetzung für Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt | Abrechnungsdaten |
elektronische Patientenakte (ePA) | Abrechnungsdaten |
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | Praxis setzt GOP 98151 an |
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Keine Voraussetzung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (noch in Klärung) und Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt | Praxis setzt GOP 98155 an |
ab dem 1. März 2024 (noch in Klärung): | Angabe über Abrechnungsdaten soll ab 4/2023 möglich sein |
ab dem 1. Januar 2024: Keine Voraussetzung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (noch in Klärung) | Abrechnungsdaten |
Ebenfalls Voraussetzung für die TI-Förderung ist die Ausstattung der Praxis mit folgenden Komponenten und Diensten:
Technische Grundausstattung TI | Nachweis im 3. Quartal 2023 |
---|---|
Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors | VSDM |
eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT | VSDM |
HBA Smartcard (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung | Informationen liegen der KVH vor |
SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung | Informationen liegen der KVH vor |
Die TI-Förderpauschale 1 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen:
- Praxis hat noch keine Förderung für die TI-Erstausstattung erhalten oder diese bereits bis 4/2020 erhalten
- Praxis hat keine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten.
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Praxisgröße (kumulierte Vollzeitäquivalente) | Höhe der TI-Pauschale | 50 % reduziert, wenn eine TI-Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 237,78 € | 118,89 € |
Mehr als 3 bis zu 6 | 282,78 € | 141,39 € |
Mehr als 6 | 323,90 € | 161,95 € |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt.
Die TI-Förderpauschale 2 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von 30 Monaten nach der TI-Erstausstattung:
- Praxis hat eine Förderung für die TI-Erstausstattung ab 1/2021 erhalten und ggf. eine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Praxisgröße | Höhe der TI-Pauschale | 50 % reduziert, wenn eine TI-Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 131,67 € | 65,84 € |
Mehr als 3 bis zu 6 | 143,29 € | 71,65 € |
Mehr als 6 | 151,04 € | 75,52 € |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt.
Die TI-Förderpauschale 3 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von 30 Monaten nach dem Konnektortausch:
- Praxis hat eine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten.
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Praxisgröße | Höhe der TI-Pauschale | 50 % reduziert, wenn eine TI-Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 199,45 € | 99,73 € |
Mehr als 3 bis zu 6 | 242,78 € | 121,39 € |
Mehr als 6 | 282,23 € | 141,12 € |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt.
Zum Abschluss noch einmal das Wichtigste in Kürze:
Aus der Quartalsabrechnung 3/2023 muss hervorgehen, dass die Praxis alle für die TI-Förderpauschale erforderlichen TI-Anwendungen unterstützt. Denken Sie unbedingt an die Angabe der GOP 98151 für KIM und der GOP 98155 für die eAU.
Praxen erhalten ihre TI-Förderpauschale mit der Restzahlung. Alle Informationen finden Praxen auch auf unserer Website.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle förderberechtigten Mitglieder der KVH