Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Die gespeicherten Daten von gesetzlich Krankenversicherten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) müssen aktuell sein. Über die Telematikinfrastruktur (TI) können persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung (zum Beispiel Krankenversichertennummer oder Versichertenstatus) auf der eGK aktualisiert werden – und zwar ohne Austausch der Karte. Die Praxis muss dafür nichts weiter tun, als die Karte in das Lesegerät zu stecken und aktualisierte Daten im Praxisverwaltungssystem (PVS) zu bestätigen. Dieser Vorgang nennt sich VSDM. Mit dem VSDM können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.
Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und der KVH mit ihrer Quartalsabrechnung nachweisen. So sieht es das Gesetz vor.
Sanktion für Praxen: Führen Praxen kein VSDM durch, wird ihr Honorar um 2,5 Prozent gekürzt.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).