Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Auch  hessische Praxen müssen wegen des Kriegs in der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtete Menschen schnell ärztlich und psychotherapeutisch versorgen. Dabei stellen sich den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) diverse Fragen, zum Beispiel zur Abrechnung der Leistungen, zu Corona-Impfungen, aber auch, wie sie diese Patientinnen und Patienten weiter unterstützen können. 

Geflüchtete aus der Ukraine versorgen & unterstützen

Viele Menschen aus der Ukraine sind vor dem Krieg in die Bundesrepublik Deutschland geflohen, auch nach Hessen. Sie wollen und müssen ärztlich und bei Bedarf auch psychotherapeutisch in hessischen Praxen versorgt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder rund um die Abrechnung der Leistungen für Geflüchtete, Corona-Impfungen und weitere hilfreiche Angebote.

Abrechnung von Leistungen

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die zuständigen Ämter der Kommunen (Sozialämter) stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Geflüchteten Ärztinnen und Ärzte sowie gegebenenfalls Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufsuchen können.

In Hessen verbleiben die Behandlungsscheine in den Praxen. Praxen reichen diese nicht mit der Quartalsabrechnung ein. In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen.

Die KVH beantwortet alle relevanten Fragen zur Abrechnung der Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine auf einer Themenseite.

zuletzt aktualisiert am: 13.03.2023

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