Telekonsiliarische Befundbeurteilung
Vertragsärzte können seit 1. April 2017 Telekonsilien mit anderen Ärzten zur Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen abrechnen – so wie es das E-Health-Gesetz vorsieht. Die digitale Übertragung der Aufnahmen ermöglicht nicht nur einen schnellen fachlichen Austausch, sondern erhöht auch die diagnostische Qualität ohne zusätzliche Untersuchungen. Davon profitieren Patienten und Ärzte.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie dasTelekonsilium als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de