Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Diagnostische Radiologie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Diagnostische Radiologie

Durch diagnostische Radiologie können Krankheiten mithilfe ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren erkannt werden.

Vertragsärzte mit der Genehmigung für CT oder Diagnostische Radiologie können seit 1. April 2017 auch Telekonsile mit anderen Ärzten zur Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen abrechnen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie diagnostische Radiologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de

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