Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Physikalische Therapie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Physikalische Therapie

Unter dem Begriff physikalische Therapie sind hier gemeint: Verfahren wie Massagetherapie, Krankengymnastik oder Atemgymnastik (siehe Abschnitt 30.4 EBM).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie nicht zu den genannten Fachrichtungen gehören (siehe „Wer kann die Genehmigung erhalten“) und physikalische Therapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Florian Hehl

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Christiane Stindt

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-6569
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Tarja Mayer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6543
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

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