Physikalische Therapie
Unter dem Begriff physikalische Therapie sind hier gemeint: Verfahren wie Massagetherapie, Krankengymnastik oder Atemgymnastik (siehe Abschnitt 30.4 EBM).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie nicht zu den genannten Fachrichtungen gehören (siehe „Wer kann die Genehmigung erhalten“) und physikalische Therapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Florian Hehl
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Christiane Stindt
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
Tel 069 24741-6569
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Tarja Mayer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6543
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de