Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte im Abstand von zwei Jahren Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Das sogenannte Hautkrebs-Screening zielt auf die frühzeitige Entdeckung folgender Krebserkrankungen ab: Malignes Melanom, Basalzellkarzinom, Spinozelluläres Karzinom. Einige Krankenkassen bieten ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte unter 35 Jahren an.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Hautkrebs-Screening als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Die histopathologische Beurteilung von entnommenen Gewebeproben muss gesondert genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Susanne Scheurer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6523
Fax 069 24741-68819
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