Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Arthroskopie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Arthroskopie

Eine Arthroskopie ist ein minimal-invasiver Eingriff, bei dem mithilfe eines Endoskops Gelenke untersucht und behandelt werden. Sie wird am häufigsten an den großen Gelenken wie Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und oberem Sprunggelenk durchgeführt, aber auch an Hand- sowie unterem Sprunggelenk. Die Gelenkspiegelung zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Rund die Hälfte der 500.000 Gelenkspiegelungen jährlich (bundesweit) erfolgt ambulant.

Zum 1. Oktober 2024 tritt die neu gefasste Arthroskopie-Vereinbarung in Kraft. Sie wurde überarbeitet, um Abweichungen zwischen dem aktuellen Weiterbildungsrecht und den fachlichen Anforderungen im Rahmen der Genehmigungserteilung zu vermeiden. Die neue Arthroskopie-Vereinbarung finden Sie aktuell hier. Weitere Informationen folgen. 

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Arthroskopien als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bei dieser standortbezogenen Genehmigung müssen Sie für externe OP-Räume auch die Nutzungserkärung ausfüllen und einen weiteren Antrag stellen, wenn sich der OP-Standort verändert. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Fragen zur sQS?

Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Heike Morbitzer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Stefanie Gilmer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Julia Reinhardt

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Luisa Casola-Gallschneider

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen