Hand mit Stift in den Fingern zeigt auf ein Blatt mit Auswertungen wie Grafen. © Minerva Studio

Medizinische Maßnahmen und Eingriffe werden häufig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Im Verlauf ihrer Behandlung werden Patienten oft in beiden Sektoren versorgt. 

Damit alle beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen reibungslos zusammenarbeiten können, gibt es seit 2016 für einige genehmigungspflichtige Leistungen Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS).

Vermeidung nosokomialer Infektionen (WI)

Wer die Genehmigung zur Leistung des ambulanten Operierens hat, ist zur Teilnahme am Verfahren QS-WI verpflichtet und muss:

  1. einmal jährlich an der Einrichtungsbefragung für Praxishygiene teilnehmen, sofern definierte Tracer-Eingriffe erbracht wurden. Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (Auflistung der Tracer-Eingriffe) finden Ärzte in der Spezifikation des IQTIG.
  2. den Fragebogen bis zum Ende der Übermittlungsfrist über das Webportal der KBV abschließen. Das Webportal kann über das KV-SafeNet*-Portal aufgerufen werden.

Durch die Teilnahme an der Einrichtungsbefragung erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Dokumentation. Von der Dokumentationspflicht sind alle ambulant und belegärztlich erbrachten Leistungen betroffen. Dokumentationspflichtige Mitglieder werden mit einem Rundschreiben über die Verpflichtung zur Teilnahme an der Einrichtungsbefragung informiert.

Das Verfahren WI beschäftigt sich mit Prozess- und Ergebnisqualität. Dabei stützt es sich auf folgende Datenquellen:

  1. Fallbezogene Dokumentation (nur für stationäre Leistungserbringung)
  2. Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen
  3. Ergebnisse der Einrichtungsbefragung

Die Verwendung der Sozialdaten reduziert den Dokumentationsaufwand in der Praxis. Die Dokumentation erfolgt unabhängig vom ursprünglichen Ort des Eingriffs (ambulant oder stationär). Die Daten werden zusammen mit Sozialdaten der Krankenkassen pseudonymisiert an die Bundesauswertungsstelle übermittelt. Aufgrund der Informationen aus den Sozialdaten kann für jede dokumentierte Wundinfektion sektorenübergreifend der Leistungserbringer identifiziert werden, bei dem der Eingriff durchgeführt wurde. Dies ermöglicht eine Rückmeldung an alle Operateure (ambulant und stationär) über ihre Wundinfektionsrate.

Weitere Informationen gewünscht? Schauen Sie gerne in den Downloadkasten, dort finden Sie die „Patienteninformation: Operationswunde“. Weiterhin stellt die KBV Informationsmaterial rund um das Thema postoperative Wundinfektionen auf ihrer Website zur Verfügung.

Rückmeldeberichte

Die an der Einrichtungsbefragung beteiligten Einrichtungen erhalten eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Auf der Grundlage des Jahresberichtes empfiehlt eine Fachkommission bei der LAGQH gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung, sofern Auffälligkeiten festgestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Einführung der sQS ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In den themenspezifischen Bestimmungen werden Festlegungen und Zuordnungen zu den jeweiligen Verfahren getroffen sowie die Verfahren näher geregelt. DeQS-RL Teil 2 – Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI).

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Übermittlungsfrist

Die Einrichtungsbefragung findet jährlich vom 1. Januar bis 28. Februar statt. Die Befragung bezieht sich immer auf das vorangegangene Kalenderjahr.

Bis zum 15. März des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres besteht eine Korrekturfrist. Bis dahin haben Mitglieder der KVH die Möglichkeit, fehlende oder fehlerhafte Datensätze als Korrektur zu übermitteln.

Ansprechpartner Verfahren

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner sQS & Datenübermittlung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sektorenübergreifende Qualitätsicherung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
sqs(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen