Seit dem 1. Oktober 2021 ist das Hepatitis-Screening eine Kassenleistung. Das Screening auf eine Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion kann nur einmalig und nur bei gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung abgerechnet werden. Bei Versicherten im Alter zwischen 18 Jahren und 35 Jahren ist das Screening neben der Gesundheitsuntersuchung nicht abrechenbar.
Berät die Ärztin oder der Arzt im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung Versicherte über die Risiken einer Hepatitis- B und Hepatitis-C-Virusinfektion und veranlasst eine Laboruntersuchung, kann die GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung) abgerechnet werden.
Die GOP 01734 kann auch dann abrechnet werden, wenn nur ein Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erfolgt.
GOP zum Screening auf Hepatitis B und C überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
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01734 | Zuschlag zur GOP 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion gemäß der GU-RL | 4,89 Euro* (41 Punkte) |
01744 | Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß der GU-RL | 4,89 Euro* (41 Punkte) |
* nach bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
Hinweis: Der G-BA hat eine Übergangsregelung in die GU-RL aufgenommen. Bei Versicherten, die zwischen dem 13. Februar 2018 und dem 30. September 2021 einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Alternativ kann das Hepatitis-Screening auch beim nächsten regulären Check-up durchgeführt werden. Die Übergangsregelung gilt bis zum 31. Dezember 2023. Die GOP 01744 können sie daher seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr abrechnen.
Ärztinnen und Ärzte die Versicherte in einem HZV-Vertrag über das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening informieren, können die Leistung, falls diese nicht vom HZV-Vertrag abgedeckt wird, über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen. Hierbei wird die GOP 01734 bzw. 01744 mit der Begründung „HZV“ im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) angegeben. Ebenso wie die GOP 99980, die als Kennziffer für einen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen des HZV-Vertrages einmal im Behandlungsfall angegeben werden kann.
Labor abrechnen
Die Laborleistungen für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C wird über das Muster 10 unter Angabe von „Präventiv“ beauftragt.
Für die verschiedenen Laboruntersuchungen beim Screening können die GOP 01865 bis 01867 abgerechnet werden.
Für den Nachweis von HBs-Antigen und/oder von HCV-Antikörpern kann die GOP 01865 abgerechnet werden. Liegt nach dieser Untersuchung ein positives (reaktives) Ergebnis vor, müssen weitere Untersuchungen aus dem gleichen Untersuchungsmaterial vorgenommen werden.
Liegt ein reaktives Ergebnis bei der Untersuchung des HBs-Antigens vor, erfolgt eine Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA. Für diese Untersuchung kann die GOP 01866 als Zuschlag zur GOP 01865 abgerechnet werden. Bei einem reaktivem Ergebnis auf HCV-Antikörper kann die GOP 01867 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA im Blut als Zuschlag zur GOP 01865 abgerechnet werden.
Um diese Leistungen abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Spezial-Labor. Die Genehmigung für die GOP 01865, 01866 und 01867 können Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie erhalten.
Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
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01865 | Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern gemäß Teil B III. der GU-RL | 12,53 Euro* (105 Punkte) |
01866 | Zuschlag zur GOP 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen gemäß der GU-RL | 96,07 Euro* (805 Punkte) |
01867 | Zuschlag zur GOP 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper gemäß der GU-RL | 42,96 Euro* (360 Punkte) |
* nach bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)