Partnerpraxen

Patientinnen und Patienten, die während der Praxisöffnungszeiten mit Beschwerden das Krankenhaus aufsuchen und kein Fall für die Notfallambulanz sind, können Kliniken und Krankenhäuser an hausärztliche und fachärztliche Partnerpraxen in der Nähe verweisen.

Vertragspraxen in Hessen, die selbst Partnerpraxis einer Klinik werden möchten, finden alle Informationen und Voraussetzungen in den FAQ zur Partnerpraxis und können sich als Partnerpraxis bei der KVH registrieren.

zuletzt aktualisiert am: 15.10.2020

Ansprechpartner

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Fax 069 24741-68837
bereitschaftsdienst(at)kvhessen(.)de

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