Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der eMP ist die Weiterentwicklung des papiergebundenen, bundeseinheitlichen Medikationsplans und wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Von dort kann er direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen, gespeichert und aktualisiert werden. Mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Zahnärztinnen und -ärzte und Apothekerinnen und Apotheker den eMP einsehen.
Der eMP ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum elektronischen Medikationsplan (eMP).