Ein Arzt vor einem Notebook. Davor Symbole, die für Digitalisierung und Medizin stehen. © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft über die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Von dort können Arbeitgeber die AU-Daten digital abrufen.

Praxen drucken die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch dann, wenn die elektronische Übermittlung nicht funktioniert. Bei Nicht-GKV-Versicherten, zum Beispiel bei Versicherten der sonstigen Kostenträger (SKT), ist die digitale Übermittlung der AU-Daten nicht möglich. Praxen geben diesen Patientinnen und Patienten die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte mit (Ersatzverfahren).

Die eAU ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.

Informationen zur AU

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

TI-Anwendungen kennen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Ansprechpartner

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Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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