Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. So erreichen wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell und sicher andere Praxen.
Wie der eArztbrief funktioniert und was Praxen dazu noch wissen sollten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammengefasst. Zusätzlich gibt es ein Infoblatt mit wesentlichen Punkten auf einen Blick.
Der eArztbrief ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum elektronischen Arztbrief (eArztbrief)