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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM_Aenderungen_Q1-2025_Beschluss_VV_12-2024.pdf
VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM_Aenderungen_Q1-2025_Beschluss_VV_12-2024.pdf
bei Verwendung von Radium-223-dichlorid (GOP 40582) h) Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT- Aufnahmen (Abschnitt 34.8 EBM) » Abschnitt II Teil A Nr. 3.1.3 (allgemeine Beschreibung)