Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Molekulargenetik brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Mammographie-Screening

Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Symptome. Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Sie eignet sich zur Brustkrebsfrüherkennung, da sie schon sehr kleine, nicht tastbare Tumoren sichtbar machen kann.

Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose und schonendere Behandlung.

Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. In Hessen sind es derzeit sechs. Dies sind Zentren, die auf die Brustkrebs-Früherkennung spezialisiert sind und eine besondere Zulassung dafür haben.

Ärzte, die im Rahmen des Mammographie-Screenings tätig werden möchten, benötigen für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen eine Qualitätssicherungs-(QS)-Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Jeder im Team der Screening-Einheit tätige Arzt, wie beispielsweise Befunder, muss bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind in der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) geregelt.

Auch Medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA), die in einer Screening-Einheit arbeiten möchten, benötigen hierfür eine Genehmigung.

Weitere Informationen zum Mammographie-Screening für Frauen hat die Zentrale Stelle Mammographie-Screening der KVH zusammengestellt, die das Programm für Patientinnen in Hessen organisiert.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Leistungen im Mammographie-Screening anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH diese zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

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