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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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Fortbildung
Fortbildung
um den Praxisalltag – und zwar nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie ihre Praxisteams, sondern auch für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudierende [...] Das ist Pflicht: Fortbilden Da sich die Medizin immer weiterentwickelt, müssen ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder der KVH sich kontinuierlich fortbilden und in einem bestimmten Zeitraum eine M
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KSV-PSYCH_Netzverbund_Antrag.pdf
KSV-PSYCH_Netzverbund_Antrag.pdf
sind die Facharzturkunden (für Fachärzte und Fachärztinnen) und Approbationsurkunden ( nur für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen) einzureichen (siehe Ziffer 4) ☐ Für Leistungserbringerinnen und L [...] Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie sein. Im Netzverbund müssen mindestens 4 F [...] Neurologie und Psychiatrie und mindestens 4 ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung stehen. Netzverbundmitglieder können Leistungserbringer sein, die jeweils selbst
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Arzt- & Psychotherapeutensuche
Arzt- & Psychotherapeutensuche
Die Arzt- und Psychotherapeutensuche Hessen hilft Patientinnen und Patienten, ganz leicht alle Praxen in Hessen zu finden. Sie kann aber nur so gut sein, wie die Daten, auf die sie zurückgreift: Die Angaben, die die Mitglieder der KVH melden und stetig aktualisieren.