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eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.
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KVH-Satzung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_2024.pdf
KVH-Satzung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_2024.pdf
erfolgt getrennt nach ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern. Die psychotherapeutischen Mitglieder bestehen aus fünf Psy- chologischen Psychotherapeuten und einem Kinder- und Jugendlichenpsy [...] machen. 1 Soweit in dieser Satzung vom Vertragsarzt, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten, ermächtigten Krankenhausarzt, Vorsitzenden, Geschäftsführer, Mitarbeiter [...] V) sind Vertragsärzte und zugelassene Psychotherapeuten sowie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärz- te/Psychotherapeuten und die in den zugelassenen Versorg
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GENEHMIGUNG_SOZIOTHERAPIE_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_SOZIOTHERAPIE_Antrag.pdf
e: Off Psychologischer Psychotherapeut: Off Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut: Off psychiatrische Institutsambulanzen nach 118 SGV V: Off Fachärzte sowie Psychotherapeuten Berufsgruppen wi: Off Ich [...] Vollendung des 21. Lebensjahres) Facharzt mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie Psychologischer Psychotherapeut Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase [...] ferner erfolgen durch: psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGV V oder Fachärzte sowie Psychotherapeuten (Berufsgruppen, wie zuvor genannt) der psychiatrischen Institutsambulanzen Bitte den Nachweis