Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderungen Januar 2025

Portopauschalen abrechnen: Vergütung erhöht

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 wurde die Vergütung der Pauschalen für die Portokosten von 86 auf 96 Cent aufgrund der durch die Deutsche Post AG vorgenommene Preisänderung für Briefprodukte erhöht.

Konkret betrifft die Anpassung vier Gebührenordnungspositionen (GOP) im Abschnitt 40.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM): Die Kostenpauschale für den Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen (GOP 40110) sowie die Kostenpauschale 40128. Letztere GOP können Praxen abrechnen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder eine Verordnung beispielsweise für Heilmittel per Video oder Telefon ausstellen und der Patientin bzw. dem Patienten zusenden.

Darüber hinaus wurde die Kostenpauschale für den Versand einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) an die Eltern oder die Bezugsperson (GOP 40129) angehoben. Auch diese können Praxen bei Konsultationen per Video oder Telefon abrechnen. Ebenso steigt die Kostenpauschale für den Versand einer per Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Krankenkasse der Patientin bzw. des Patienten (GOP 40130). Letzteres ist notwendig, wenn die elektronische Übermittlung über die Telematikinfrastruktur nicht funktioniert.

Kostenpauschalen überblicken

Kostenpauschale des EBM

Bewertung bis 31.12.2024

Bewertung ab 01.01.2025

40110

0,86 Euro

0,96 Euro

40128

0,86 Euro

0,96 Euro

40129

0,86 Euro

0,96 Euro

40130

0,86 Euro

0,96 Euro


Ebenfalls erfolgt eine entsprechende Erhöhung der arztgruppenspezifischen Höchstwerte der Kostenpauschalen 40110 und 40111 (Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes). Die beiden Kosten-Pauschalen 40110 und 40111 unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert je Ärztin oder Arzt sowie Psychotherapeutin oder Psychotherapeut im Quartal. Hierzu erfolgen Anpassungen in der dritten Bestimmung des Abschnitt 40.4 im EBM.

zuletzt aktualisiert am: 07.02.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen