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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.
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EBM_Abrechnungsrichtlinie-KVH_ab_01_01_2025.pdf
EBM_Abrechnungsrichtlinie-KVH_ab_01_01_2025.pdf
die Abrechnung quartalsversetzt bearbeitet, unterliegt diese den EBM-Vorgaben des ursprünglichen Abrechnungsquartals und den Vorgaben zur Honorarverteilung des Bearbei- tungsquartals. 3Für Abrechnungen [...] 1Abrechnungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (Quartal). (3) 1Die Abrechnungsunterlagen sind vollständig, spätestens zehn Tage nach Ende des Abrechnungsquartals bei der KVH einzureichen. (4) 1Die KVH kann [...] abrechnungsfähig sind. § 3 Erklärung zur Quartalsabrechnung (1) 1Im Rahmen der Abgabe der Abrechnung bestätigt der Arzt bzw. Psychotherapeut mit der Erklä- rung zur Quartalsabrechnung elektronisch, dass die
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VERTRAG_Onkologievereinbarung_Hessen_13122018.pdf
VERTRAG_Onkologievereinbarung_Hessen_13122018.pdf
ein Abschlag in Höhe von 1 O % für die ersten vier Quartale vorgenommen. Ab den darauf folgenden Quartalen erfolgt ein Abschlag in Höhe von 25 %. (3) Die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Ärzte [...] lnternistische Onkologie: Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten/Quartal und Arzt (in den letzten vier abge rechneten Quartalen vor Antragstellung) mit soliden oder hämatologischen Neoplasien, darunter [...] b) Andere Fachgruppen: Betreuung von durchschnittlich 40 Patienten/Quartal und Arzt (in den letzten vier abge rechneten Quartalen vor Antragstellung) mit soliden oder hämatologischen Neoplasien, darunter
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Veroeffentlichung_EHV__Punktwert_181224.pdf
Veroeffentlichung_EHV__Punktwert_181224.pdf
EHV-Umlage sowie der Maximalumlage für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 Gem. §§ 3 Abs. 2,3; 4 Abs. 5 der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) erfolgt jeweils zum 01. Januar [...] Abrechnungsquartal zuzüglich der auf vier Quartale aufgeteilten Summe der für das Vor-Vorjahr gemeldeten bzw. geschätzten Honorare aus Selektivverträgen einbehalten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GEHV in der Fassung ab [...] Jeweils zum 1. Januar eines Jahres wird für insgesamt vier Quartale eine Maximalumlage festgesetzt. Basis für die Festsetzung der quartalsweisen Maximalumlage ist die durchschnittliche EHV-Umlage je Zul