Es wurden 1666 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
-
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.