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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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Versorgungsplanung: Mit Berater kooperieren & abrechnen
Versorgungsplanung: Mit Berater kooperieren & abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können die Versorgungsplanung abrechnen, wenn Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten und dabei von Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte in die Beratung einbeziehen.
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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.