Links im Bild hält eine Mann ein Modell von Wirbeln. Eine Frau rechts im Bild zeigt mit einem Stift auf das Modell. © fotostorm

Haben Medizinstudierende das Physikum bestanden, müssen sie bis zum Beginn des praktischen Jahres (PJ) in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt vier Famulaturen absolvieren. Die KVH fördert Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einer hessischen Vertragsarztpraxis oder einem MVZ absolvieren.

Famulatur

Ab dem 01.07.2025 fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 250 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn sie ihre Famulatur in einer hessischen vertragsärztlichen Praxis beziehungsweise in einem MVZ ableisten. Die Förderung ist momentan bis zum 31.12.2025 befristet. In folgenden Fachgebieten können Famulaturabschnitte in hessischen Praxen bzw. MVZ gefördert werden:

  • Hausärztliche Versorgung: Allgemeinmedizin, Innere Medizin (hausärztlich), Kinder- und Jugendmedizin
  • Gebietsfachärztliche Versorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin (fachärztlich), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Radiologie, Urologie

Seit 2016 fördert die KVH im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG, vormals HMSI) Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 595 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn sie ihre Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern ableisten. Seit dem 1. Januar 2020 wird zusätzlich die Famulatur für maximal einen Monat im Öffentlichen Gesundheitsdient (ÖGD) gefördert. Seit November 2023 ist die Förderung in allen hessischen Gesundheitsämtern möglich. Die zugrundeliegende Fördervereinbarung mit dem HMFG ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Für Famulaturen zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 kann die KVH derzeit keine Zusagen erteilen, da der KVH seitens des HMFG keine entsprechende Fördervereinbarung vorliegt. Anträge für diesen Zeitraum können weiterhin gestellt werden. Eine Bescheidung durch die KVH erfolgt nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch das HMFG.

Förderung beantragen (KVH-Förderung ab dem 01.07.2025

Medizinstudierende können bereits jetzt bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen, wenn die Famulatur im 2. Halbjahr 2025 stattfinden wird. Dabei ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Das ausgefüllte Antragsformular reichen sie spätestens vier Wochen nach Abschluss der Famulatur in der hessischen Vertragsarztpraxis mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
  • Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • Kopie des unterschriebenen Zeugnisses über die Tätigkeit als Famulus entsprechend der Anlage 6 der ÄApprO

Da das Förderbudget begrenzt ist, werden die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs inklusive aller beizufügenden Dokumente bearbeitet. Die Zahlung des Förderbetrags erfolgt nach Bewilligung des Antrags auf das Konto des Studierenden. Eine gegebenenfalls erforderliche Versteuerung erfolgt durch den Studierenden.

Die genaue Ausgestaltung sowie Aspekte zum Antragsverfahren und der Auszahlung sind den gültigen „Auslegungsbestimmungen Förderung Famulatur“ zu entnehmen.

Förderung beantragen (auslaufende HMFG-Förderung)

Medizinstudierende können auch weiterhin bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen, wenn diese im 1. Halbjahr 2025 stattfinden werden. Dabei ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Das ausgefüllte Antragsformular reichen sie vor Aufnahme der Tätigkeit als Famulanten in der hessischen Vertragsarztpraxis beziehungsweise dem hessischen Gesundheitsamt gemeinsam mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
  • Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • Bestätigung der hessischen Vertragsarztpraxis beziehungsweise des hessischen Gesundheitsamts, dass die Ableistung der Famulatur im Zeitraum von ... bis ... in der Praxis vereinbart wurde

Tipps zur Antragstellung gibt das Merkblatt zur Förderung der Famulatur. Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis oder das Gesundheitsamt unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6 der ÄApprO 2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).

Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6der ÄApprO2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).

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zuletzt aktualisiert am: 25.03.2025

Ansprechpartner

Förderung Famulatur

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätsförderung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7050
foerderung.famulatur(at)kvhessen(.)de

Famulaturbörse

Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin bietet auf ihrer Homepage Medizinstudierenden mit nur wenigen Klicks die Möglichkeit, die passende Famulaturpraxis zu finden.

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