Links im Bild hält eine Mann ein Modell von Wirbeln. Eine Frau rechts im Bild zeigt mit einem Stift auf das Modell. © fotostorm

Haben Medizinstudierende das Physikum bestanden, müssen sie bis zum Beginn des praktischen Jahres (PJ) in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt vier Famulaturen absolvieren. Eines dieser vier Praktika müssen Medizinstudierende in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Patientenversorgung machen, also zum Beispiel in einer Arztpraxis oder einem Gesundheitsamt. Die KVH unterstützt und fördert Medizinstudierende, die sich für eine Famulatur in der hausärztlichen Versorgung in einer ländlichen Region Hessens entscheiden.

Famulatur

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 595 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn sie ihre Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern ableisten.

Seit dem 1. Januar 2020 fördert die KVH im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) die Famulatur für maximal einen Monat im Öffentlichen Gesundheitsdient (ÖGD). Seit November 2023 ist die Förderung in allen hessischen Gesundheitsämtern möglich.

    Förderung beantragen

      Medizinstudierende können bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen. Dabei ist der Zeitpunkt wichtig: Den Antrag reichen sie vor Aufnahme der Tätigkeit als Famulanten in der hessischen Vertragsarztpraxis beziehungsweise dem hessischen Gesundheitsamt gemeinsam mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:

      • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
      • Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
      • Bestätigung der hessischen Vertragsarztpraxis beziehungsweise des hessischen Gesundheitsamts, dass die Ableistung der Famulatur im Zeitraum von ... bis ... in der Praxis vereinbart wurde

      Tipps zur Antragstellung gibt das Merkblatt zur Förderung der Famulatur.

      Der Förderantrag muss vor der Aufnahme der Famulatur in der hessischen Vertragsarztpraxis beziehungsweise bei dem hessischen Gesundheitsamt bei der KVH gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.

      Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6der ÄApprO2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).

      Ärztliches Kompetenzzentrum – Beratung rund um die fachärztliche Weiterbildung

      Für alle an einer fachärztlichen Weiterbildung Interessierten stehen die Zukunftsmanager des Ärztlichen Kompetenzzentrums Hessens (ÄKH) beratend zur Seite bei

      • der Koordination des Medizinstudiums
      • der fachärztlichen Weiterbildung
      • Vernetzungsmöglichkeiten
      • Weiterbildungsnetzwerken
      • verschiedenen Veranstaltungen und
      • liefert in einer Akademie Inhalte rund um die ambulante Tätigkeit

      Sämtliche Serviceangebote sind im Online Campus gebündelt.

      zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

      Ansprechpartner

      Förderung Famulatur

      Kassenärztliche Vereinigung Hessen
      Qualitätsförderung

      Europa-Allee 90
      60486 Frankfurt

      Tel 069 24741-7050
      Fax 069 24741-68843
      foerderung.famulatur(at)kvhessen(.)de

      Famulaturbörse

      Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin bietet auf ihrer Homepage Medizinstudierenden mit nur wenigen Klicks die Möglichkeit, die passende Famulaturpraxis zu finden.

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