Notfall & Brandschutz
Auch Notfälle lassen sich managen, wenn man gut vorbereitet ist und sich Gedanken über den Umgang mit Extremsituationen macht, bevor sie eintreten. Im Rahmen des Qualitätsmanagements sollten Praxen die Abläufe in Notfallsituationen nicht nur planen und Situationen regelmäßig simulieren, sondern auch die Notfallausstattung an die Praxisgegebenheiten anpassen: Sie muss vorhanden und griffbereit sein.
Gut vorbereitet: Die KVH bietet ihren Mitgliedern Notfalltrainings an – speziell zugeschnitten auf ärztliche oder psychotherapeutische Praxen. Sie finden sie unter unseren Seminaren und Fortbildungen.
Brandschutz und Evakuierung
Damit verbunden ist auch, dass jede Praxis auf Brand- und Evakuierungsfälle vorbereitet sein muss, um Patienten und Mitarbeiter zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen regeln unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 800)
- Hessische Bauordnung
Oftmals beraten die örtlichen Feuerwehren zum Brandschutz. Es wird empfohlen, dass Praxen eine Brandschutzordnung sowie einen Alarmplan erstellen. Die Klassifizierung und notwendige Anzahl der Feuerlöscher richten sich nach dem Gefahrenpotenzial und den individuellen Gegebenheiten der Praxis.
Gut geschützt: Die KVH bietet ihren Mitgliedern Brandschutzseminare an, bei denen sie auch die Qualifikation zum Brandschutzhelfer erwerben können – speziell zugeschnitten auf ärztliche oder psychotherapeutische Praxen. Sie finden sie in unseren Seminaren und Fortbildungen.
Ansprechpartner:
Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
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