Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

Praxen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu befragen. Die KVH unterstützt ihre Mitglieder mit Musterfragebögen und Tipps.

Mitarbeiter befragen

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie fordert von Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen eine „regelmäßige, möglichst anonyme Befragung“ ihrer Mitarbeiter. Ziel ist es, die Praxisabläufe stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren. Denn Mitarbeiterbefragungen liefern Hinweise darauf, wie zufrieden Angestellte sind und wie Prozesse sowie interne Abläufe in der Praxis weiter optimiert werden können.

In kleineren Praxen müssen Mitarbeiterbefragungen nicht schriftlich durchgeführt werden. Als Alternative ist ein persönliches Gespräch zwischen Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter und Praxisinhaberin oder -inhaber möglich, etwa im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs. 

Befragen Sie Ihre Beschäftigte und nutzen Sie dafür doch einfach unseren Musterfragebogen als Vorlage. Wir können Ihnen zwar nicht bei der Auswertung helfen, doch wir beraten Sie gerne.

zuletzt aktualisiert am: 07.07.2023

Ansprechpartner

Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de

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