Datenschutz in der Praxis
Die ärztliche Schweigepflicht zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und Patientinnen beziehungsweise Patienten ist von grundlegender Bedeutung und basiert auf den Bestimmungen der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) sowie den entsprechenden Regelungen der Berufsordnung der Landesärztekammern und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
KBV unterstützt: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet eine Checkliste zum Datenschutz, die die prägnanten Änderungen für Praxen aufzeigt. Neu ist unter anderem, dass sie ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis benötigen. Damit Praxen wissen, wie das aussehen kann, gibt es auch ein Ausfüllbeispiel und ein Musterdokument.
Selbsteinschätzung und Fortbildung
Mit dem Online-Tool Mein PraxisCheck – Informationssicherheit der KBV können Praxen ihre derzeitige Situation selbst bewerten. Die KVH unterstützt ihre Mitglieder mit Seminaren und Fortbildungen zum Datenschutz. Die KBV hat weitere relevante Informationen zum Thema Datensicherheit auf ihrer Website zusammengestellt.
Datenschutz in Hessen
Fragen beantwortet auch der Datenschutzbeauftrage des Landes Hessen.
Ansprechpartner
Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de