Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

Datenschutz in der Praxis umfasst weit mehr als die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die ärztliche Schweigepflicht zwischen Arzt und Patient ist von grundlegender Bedeutung.

Datenschutz in der Praxis

Die ärztliche Schweigepflicht zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und Patientinnen beziehungsweise Patienten ist von grundlegender Bedeutung und basiert auf den Bestimmungen der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) sowie den entsprechenden Regelungen der Berufsordnung der Landesärztekammern und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

KBV unterstützt: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet eine Checkliste zum Datenschutz, die die prägnanten Änderungen für Praxen aufzeigt. Neu ist unter anderem, dass sie ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis benötigen. Damit Praxen wissen, wie das aussehen kann, gibt es auch ein Ausfüllbeispiel und ein Musterdokument.

Selbsteinschätzung und Fortbildung

Mit dem Online-Tool Mein PraxisCheck – Informationssicherheit der KBV können Praxen ihre derzeitige Situation selbst bewerten. Die KVH unterstützt ihre Mitglieder mit Seminaren und Fortbildungen zum Datenschutz. Die KBV hat weitere relevante Informationen zum Thema Datensicherheit auf ihrer Website zusammengestellt.

zuletzt aktualisiert am: 06.07.2023

Datenschutz in Hessen

Fragen beantwortet auch der Datenschutzbeauftrage des Landes Hessen.

Ansprechpartner

Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de

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