Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

Egal ob Neueröffnung oder Umzug einer Praxis: Die baulichen Vorgaben zum Thema Barrieren müssen Praxisinhaber kennen und umsetzen.

Barrierefreiheit in der Praxis

Barrierefreiheit wird immer wichtiger und ist auch bei Neubauten vorgeschrieben. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Praxisinhaberinnen und -inhaber im Praxisalltag die entsprechenden Anforderungen und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen, um ihnen den Weg zur Praxis und innerhalb der Praxisräume zu erleichtern. Hindernisse und Barrieren sind im Alltag, aber auch in Arztpraxen zu finden. Für Praxisinhaber gilt es, diese bestmöglich zu reduzieren. Davon profitieren nicht nur Patienten mit körperlichen Einschränkungen oder geistig behinderte Menschen, sondern auch ältere Menschen und Eltern mit kleinen Kindern.

Wer eine Praxis neu eröffnet oder bestehende Räume baulich verändern möchte, sollte sich zunächst beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt erkundigen, ob und was genau unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu beachten ist. Das Amt ist die zuständige Aufsichtsbehörde und entscheidet am Ende über die Genehmigung der baulichen Maßnahmen.

Gesundheitsamt kontaktieren: Sofern in einer Praxis ambulante Operationen durchgeführt werden, sollte zusätzlich das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden, um alle erforderlichen Auflagen beachten zu können. In der Liste der hessischen Gesundheitsämter finden Sie das für Sie zuständige Amt.

Weitere Vorschläge für die behindertengerechte Praxis liefert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Praxis finden: Handicap

Mit der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVH können Patientinnen und Patienten barrierearme Praxen finden. Sie zeigt beispielsweise an, ob es einen Aufzug oder Hinweisschilder in Brailleschrift für Sehbehinderte gibt. Dort können KVH-Mitglieder auch angeben, wenn ihre Praxis besonders gut für Menschen mit Handicap ausgestattet ist.

Ansprechpartner

Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de

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