Neue Version Muster 52 und Weiteres

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. April 2025 ändert sich das Muster 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ per Stichtagsregelung – alte Muster sind zu vernichten und können nicht aufgebraucht werden. Weiterhin gibt es Bestelleinschränkungen bei den Merkblättern für die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und den Versicherteninformationen zum Neugeborenen-Screening. Die Versicherteninformation für das Mukoviszidose-Screening kann nun bestellt werden.

Änderungen an Muster 52

Aufgrund der bereits im vergangenen Jahr festgelegten Daten in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, welche Krankenkassen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten bezüglich der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten erfragen dürfen, ergab sich Änderungsbedarf am Muster 52.

In der neuen Version fokussieren sich die Informationen auf Daten, die Arbeitsunfähigkeit auslösen. Dazu gehören Diagnosen, Art und Umfang der Berufstätigkeit bzw. zeitlicher Umfang bei möglicher Arbeitsvermittlung sowie diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen.

So entfallen beispielsweise die Fragen nach dem Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit und ob es andere Probleme bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit gibt. Darüber hinaus wurden die Angaben zu vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit einfacher angeordnet.

Formularbestellung

Sie können die aktualisierte Version der Formulare ab dem 17. März 2025 über den Webshop der Firma Rieco oder über den Bestellschein für Formulare bestellen.

Neugeborenen- und Mukoviszidose-Screening

Zur Aufklärung und Einholung des Einverständnisses der Eltern, stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Versicherteninformationen zur Verfügung. Aufgrund des geänderten Mitteilungskonzeptes über auffällige Befunde wurden die Versicherteninformation angepasst.

Die Druckversion der Versicherteninformation zum „Erweiterten Neugeborenen-Screening“ wird erst im Herbst 2025 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird die vorherige Version (Stand Dezember 2020) bei Bestellungen versendet.

Die neue Version der Versicherteninformation „Untersuchung auf Mukoviszidose bei Neugeborenen“ (Stand März 2024) liegt ab sofort zum Versand vor. Bei Bedarf senden Sie eine E-Mail mit der Angabe von BSNR und gewünschter Stückzahl an: mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de

Bestelleinschränkungen

Aufgrund von Produktionsverzögerungen kommt es derzeit bei den Merkblättern „Kinderunfälle“ und „Seelisch gesund aufwachsen“ zu Einschränkungen. Einen Teil der Merkblätter kann bei Bestellungen nicht mehr bedient werden. Es kann auch dazu kommen, dass je nach Lagerkapazität die maximale Bestellmenge pro Praxis angepasst wird. Kinderärztinnen und -ärzte können die Erziehungsberechtigten bei den jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen auch auf die Homepage seelisch-gesund-aufwachenn.de
aufmerksam machen.

Alle Informationen zur Bestellung sowie weiterführende Informationen zu den neuen Mustern oder Bestelleinschränkungen finden Sie immer aktuell auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der Rufnummer ( 069 24741-7777 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

 

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 13.03.2025

An alle betroffenen Mitglieder der KVH

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen