Meningokokken B-Standardimpfung bei Kindern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie gegebenenfalls über Ihren Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bereits erfahren haben, konnten die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) und den Krankenkassenverbänden über die Meningokokken B-Standardimpfung bei Kindern abgeschlossen werden. Die Vertragsinhalte werden nunmehr finalisiert.

Eine ausführliche Mitgliederinformation per info.pharm-Rundschreiben bereiten wir aktuell vor. Diese erreicht Sie voraussichtlich kurz nach Ostern – am aktuellen (Impf-)Prozedere in Ihren Praxen verändert sich bis zum Erhalt des info.pharm nichts. Betrachten Sie die vorliegende Information bitte somit als Vorabinformation.

Da uns jedoch bereits Mitgliederanfragen erreichen, empfehlen wir, keine Privatrezepte für sich anschließende Impftermine, zum Beispiel in vier Wochen, auszustellen und diese damit nicht mehr vorsorglich den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten Ihrer Patienten mitzugeben. Wir können aufgrund der Überschneidung des Zeitraums beziehungsweise der sich dann anknüpfenden Änderung des Bezugswegs über den Sprechstundenbedarf nicht zusichern, dass die Krankenkassen die von den Familien selbst getragenen Kosten für den Impfstoff dann noch erstatten werden.

Wir kommen zeitnah auf Sie zu.
 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 09.04.2025

An alle Kinder- und Jugendärzte der KVH

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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