Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

EHV: Punktwert, Umlage und Maximalumlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. §§ 3 Abs. 2,3; 4 Abs. 5 der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres sowohl eine Anpassung des EHV-Punktwerts, als auch der prozentualen EHV-Umlage sowie der Maximalumlage.

Die Veröffentlichung des vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gültigen Punktwerts, der prozentualen EHV Umlage sowie der Maximalumlage erfolgt satzungsgemäß als Teil der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) unter www.kvhessen.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 18.12.2024

An alle Mitglieder der KVH 

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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