EHV: Punktwert, Umlage und Maximalumlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. §§ 3 Abs. 2,3; 4 Abs. 5 der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres sowohl eine Anpassung des EHV-Punktwerts, als auch der prozentualen EHV-Umlage sowie der Maximalumlage.
Die Veröffentlichung des vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gültigen Punktwerts, der prozentualen EHV Umlage sowie der Maximalumlage erfolgt satzungsgemäß als Teil der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) unter www.kvhessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Mitglieder der KVH