Amtliche und wichtige Bekanntmachungen der KVH

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) hat im Rahmen ihrer Sitzung am 12. Oktober 2024 eine Änderung der Satzung beschlossen, die die Form amtlicher Bekanntmachungen grundlegend modernisiert. Ziel ist es, den Veröffentlichungsprozess zu digitalisieren, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Künftig werden alle amtlichen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen ausschließlich digital auf der Website der KVH bereitgestellt. Sie müssen dann nicht mehr per Rundschreiben, in Auf den PUNKT. oder sogar dem Hessischen Ärzteblatt und damit teilweise sogar gedruckt bekannt gemacht werden.

Dies betrifft beispielsweise Satzungsänderungen (Satzung, Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung, Disziplinarordnung, Bereitschaftsdienstordnung), Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) sowie sonstige Regelungen, die Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffen, wie zum Beispiel die Abrechnungsrichtlinie. Auch Entscheidungen des Landesausschusses, beispielsweise über partielle Öffnungen von Planungsbereichen, die bekannt gemacht werden müssen, bevor die neuen Arztsitze durch den Zulassungsausschuss besetzt werden können, dürfen nun auf der Homepage veröffentlicht werden. Im Idealfall können Sitze damit schneller in einer Praxis gelebt und das vertragsärztliche Angebot somit verbessert werden.

Die rechtliche Grundlage für diese Änderung bildet die Neufassung von § 14 der Satzung der KVH, der nun wie folgt lautet:

„Bekanntmachungen der KVH erfolgen auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen unter www.kvhessen.de, soweit im Einzelfall keine spezialgesetzlichen Bekanntmachungspflichten bestehen.“

Die Satzungsänderung wird in der nächsten Ausgabe von Auf den PUNKT. (6/2024) veröffentlicht und tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Ab dem 13. Dezember 2024 gilt somit der neue Modus der ausschließlich digitalen Bekanntmachung. Auf der Startseite der Website wird es dann ein neues Icon geben, welches bei neuen Bekanntmachungen zusätzlich mit einem beerefarbenen Punkt markiert ist. Mit einem Klick auf das Icon gelangt man dann umgehend auf die aktuellen Bekanntmachungen.

Mit dieser Umstellung wird die KVH in die Lage versetzt, Beschlüsse und Änderungen schneller umzusetzen, Ressourcen zu sparen und den Veröffentlichungsprozess zu modernisieren. Die Regelung entspricht dabei auch dem aktuellen Standard auf Bundesebene, denn auch Bundesgesetze werden nur noch in elektronischer Form veröffentlicht. Sie erhalten also in Zukunft von uns in einem solchen Fall nur noch eine kurze Mitteilung mit der Information, dass auf der Homepage eine neue Bekanntmachung zu finden ist.

Eine aktualisierte Lesefassung der Satzung stellen wir zeitnah auf unserer Website zur Verfügung.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 13.12.2024

An alle Mitglieder der KVH

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