Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Änderungen des HVM für Quartal 1-2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 14.12.2024 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Die Veröffentlichung dieser Änderungen erfolgt satzungsgemäß als Teil der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvhessen.de.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 20.12.2024

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Fax 069 24741-68826
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