Änderungen des HVM für Quartal 1-2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 14.12.2024 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.
Die Veröffentlichung dieser Änderungen erfolgt satzungsgemäß als Teil der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvhessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Mitglieder der KVH