Neue Impfvereinbarung zur Corona-Impfung in Hessen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und die hessischen Krankenkassen haben eine neue Vereinbarung zur Abrechnung der Corona-Impfungen getroffen. Diese tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Damit können hessische Vertragsärztinnen und -ärzte die COVID-19-Impfungen wieder über die KVH mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die vorherige Corona-Impfvereinbarung zwischen der KVH und den Krankenkassen lief am 30. Juni 2024 aus. Von Juli bis September mussten impfende Ärztinnen und Ärzte die Corona-Impfungen daher privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Die Patientinnen und Patienten konnten sich die Kosten von ihren Krankenkassen erstatten lassen. Mit der neuen Vereinbarung entfällt dieser umständliche Prozess, und die Praxen können die Impfleistungen über die KVH wieder direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Impfleistungen, die bis einschließlich 14. Oktober 2024 erbracht wurden, können durch die Praxen optional rückwirkend im Rahmen der neuen Impfvereinbarung oder wie bisher im Ersatzverfahren (GOÄ) abgerechnet werden. Für alle späteren Impfungen ist dies nicht möglich.
„Wir freuen uns, dass wir eine tragfähige Lösung gefunden haben und die hessischen Praxen ab sofort wieder unkompliziert über das KV-System abrechnen können", sagt Armin Beck, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVH.
Die Vereinbarung gilt für die Impfung mit den aktuellen und angepassten COVID-19-Impfstoffen des Herstellers BioNTech.
Weitere Informationen
Informationen zu den Abrechnungsziffern finden Sie in den Hessenspezifischen Gebührenordnungspositionen (Hessen-GOP). Mitglieder der KVH erhalten nähere Informationen über das Infoportal Verordnungen.
Ansprechpartner
Karl Matthias Roth
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ansprechpartner
Alexander Kowalski
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt