Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Gemeinsam für eine passende Krankenhausreform in Hessen

Mit Blick auf die anstehende Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes in Hessen stellte Gesundheitsministerin Diana Stolz am Mittwoch klar: „Die Krankenhausreform des Bundes wird viele Veränderungen mit sich bringen: Wir werden die Gesundheitsversorgung in Hessen gemeinsam zukunftssicher gestalten. Ich bin sicher, mit kompetenten und zuverlässigen Partnern wie der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung hier in Hessen die Weichen für eine flächendeckende und sichere Versorgung stellen zu können. Das bereiten wir seit Monaten mit den relevanten Akteuren gründlich vor.“

Stolz betonte aber auch, dass sie einige Punkte der Reform „fachlich kritisch“ sehe. Sie werde „nicht nachlassen“, Nachbesserungen bei bspw. der Finanzierung durch den Bund in Berlin „nachdrücklich“ einzufordern.

„Jetzt geht es aber darum, die Krankenhaus- und gesundheitliche Versorgung für Hessen neu aufzustellen. Unseren Plan dazu, wie wir das Hessische Gesundheitsnetz aufspannen werden, stellen wir heute vor.“

Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft: „Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform unseres Gesundheitssystems ist für uns – die Hessischen Krankenhäuser – unbestreitbar. Denn die Veränderungen, denen sich die Hessische Krankenhauslandschaft gegenübersieht, geprägt z.B. durch doppelt wirkende demografische Verschiebungen – steigende Nachfrage und nun noch stärker zentralistisch reguliertes Angebot – und eine zunehmende Spezialisierung der medizinischen Versorgung lassen ein „weiter so“ gar nicht zu. Während wir die positiven Ziele der Krankenhausreform anerkennen, gibt es wesentliche Kritikpunkte am KHVVG, die durch die Beschlussfassung im Bundesrat nicht behoben sind, im Gegenteil: es besteht nach wie vor die Notwendigkeit der Sicherung einer umfassenden und flächendeckenden Notfallversorgung sowie der Überarbeitung der Finanzierungsstrukturen, so dass diese nachhaltig Gesundheitsversorgung finanzieren. Unsere Mitarbeitenden stöhnen unter dem erneuten und tiefgreifenden Ausbau der Bürokratie, das Gegenteil von dem, was wir uns wünschen und angesichts des Fachkräftemangels benötigen. Wir schätzen freilich die klare Bereitschaft des Hessischen Gesundheitsministeriums in einem gemeinschaftlichen Handeln mit uns und anderen Akteuren zu agieren und die Freiräume dafür zu schaffen. Ich bin sicher, wir können uns auf das Ministerium verlassen und es beim Wort nehmen, um die notwendigen Reformen effektiv umzusetzen und so sicherzustellen, dass die Reformen auch in der Praxis nachhaltige Verbesserungen für alle Patientinnen und Patienten in Hessen erreichen.“

Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen:

„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Hessen brauchen flächendeckend gute Krankenhäuser für die Menschen in Hessen. Wir unterstützen daher den von der Hessischen Gesundheitsministerin eingeschlagenen, erforderlichen Weg bei der Umsetzung einer für Hessen passenden Krankenhausreform. Ambulant vor stationär, gemeinsames Versorgen da, wo gemeinsame Versorgung nötig ist, stationäre Versorgung dort, wo stationäre Versorgung gebraucht wird und Qualität im Fokus. All diese Ziele konterkariert die nur auf die Interessen der Krankenhauskonzerne ausgerichtete Reform des Bundes. Wir werden aber in Hessen die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam angehen.“

Das Hessische Gesundheitsnetz – Wir wollen Gesundheit gemeinsam gut gestalten

„Das Krankenhaus, das wir von früher kennen, hat sich verändert. Strukturen haben sich überholt, Rahmenbedingungen massiv verändert. Das steigende Lebensalter der Menschen, die beschränkte Zahl an Fachkräften, steigende Kosten und die voranschreitende Digitalisierung sind zentrale, große Herausforderungen für das Gesundheitswesen. Die Krankenhausreform des Bundes zielt darauf ab, durch Konzentrierung und Bündelung von Leistungen zum einen den genannten Herausforderungen zu begegnen, zum anderen aber, und das ist weit entscheidender, den Patientinnen und Patienten mehr Qualität der Behandlung anzubieten“, stellte die Gesundheitsministerin dar. Dafür müsse ein Transformationsprozess eingeleitet werden, für den das Hessische Gesundheitsnetz die Basis bilde.

Gemeinsam

„Wir arbeiten zusammen mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den Krankenkassen, der Landesärztekammer Hessen, den Kommunalen Spitzenverbänden und anderen daran, einen neuen Krankenhausplan für Hessen zu erstellen. Im „Pakt für Gesundheit Hessen“ gestalten wir mit den relevanten Akteuren des Gesundheitswesens eine zukunftsfeste, qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Dabei denken wir alles immer sektorenübergreifend. Die alte Trennung zwischen den Kliniken, d.h. der stationären Versorgung und der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie dem Reha- und Pflegebereich ist längst obsolet. Alles greift zunehmend ineinander und muss in Zukunft vernetzt werden“, erklärte Stolz.

Mit allen

„Unser Netz knüpfen wir vor Ort. In jedem unserer sechs Versorgungsgebiete wird es deshalb einen breiten Austausch mit Krankenhausträgern, Trägern des Rettungsdienstes, Kassenärztlicher Vereinigung Hessen und anderen geben. In sechs Versorgungskonferenzen werden wir im neuen Jahr den Prozess der Reform der Krankenhausstrukturen vor Ort und die Weiterentwicklung der regionalen Angebote zur Gesundheitsversorgung vorbereiten und begleiten.“

Im Notfall nah – planbar dort, wo die Spezialisten sind

„Hohe Qualität bei geplanten Eingriffen, schnelle Erreichbarkeit im Notfall“, das sei die Richtschnur allen Handelns. Hierfür müssen die Krankenhausstrukturen durch bedarfsgerechte Planung und Steuerung weiterentwickelt werden.

„Hochspezialisierte Leistungen müssen in hierfür qualifizierten Krankenhäusern angeboten werden. Dafür nehmen die Menschen bei planbaren Eingriffen schon heute längere Anfahrten in Kauf und erkundigen sich, wo es die für ihren Fall beste Behandlung gibt. Flächendeckend und gut erreichbar benötigen wir eine Notfall- und stationäre Basis-/Grundversorgung“, erläuterte die Gesundheitsministerin. Großstädte und ländliche Regionen benötigten unterschiedliche Antworten. In jedem Versorgungsgebiet wird eine Universitätsklinik oder ein Maximalversorger für die Koordinierung verantwortlich. Das habe man dem Bund im Prozess bereits „abringen“ können.

In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wird für die Dauer des Transformationsprozesses eine Stelle zur Gesundheitskoordination finanziert.

Fundierte Datengrundlage

Hessen hat sich zudem umfassend auf den Transformationsprozess vorbereitet und mithilfe der Hessen-Agentur fundierte Daten erhoben. So liegt eine Prognose der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung vor. Diese Bedarfsanalyse wird eine Grundlage der zukünftigen Krankenhausplanung sein. Außerdem haben wir bei den Krankenhäusern erhoben, welche Leistungen, wie sie die Krankenhausreform des Bundes definiert, aktuell schon erbracht werden und künftig erbracht werden sollen.

Ambulant und stationär vernetzen

„Weiterhin werden wir in Hessen die Errichtung von „Medizinischen Versorgungsklinken“ ermöglichen, die eine Schnittstelle zwischen klinischer und ambulanter medizinischer sowie pflegerischer Versorgung darstellen sollen. Sie können ein wohnortnahes Angebot darstellen.“

Finanzielle Unterstützung des Landes

„Wir unterstützen die Kliniken auch finanziell. So haben wir die Pauschalmittel für Investitionen seit dem Jahr 2016 um rund 170 Prozent auf mittlerweile 390 Millionen Euro gesteigert. Wir starten außerdem einen Förderaufruf für ein mit 140 Millionen Euro dotiertes Landesdarlehensprogramm.“

Landesförderungen werden angepasst

Abschließend betonte die Hessische Gesundheitsministerin, dass Hessen fest an der Seite der Regionen stehe: „Wir möchten, dass auch neue Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum, Gemeindepfleger, Digitalisierung oder sektorenübergreifende Netzwerke unterstützt werden können. Daher nehmen wir die gesamte Versorgung in den Blick und passen unsere Förderprogramme und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht an.

Unser Ziel ist es, mit diesen Maßnahmen insbesondere die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum durch die unterschiedlichen Bausteine zu sichern sowie gemeinsam mit den Akteuren vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zukunftsfest auszurichten. Wir in Hessen bringen und denken alles zusammen vom Maximalversorger über die Luftrettung, von der Medizinischen Versorgungsklinik bis hin zum Landarzt. So sichern wir mit dem Hessischen Gesundheitsnetz eine zukunftsweisende, qualitativ hochwertige und gute Gesundheitsversorgung.“

zuletzt aktualisiert am: 27.11.2024

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