Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Neugeborenen-und Muskoviszidose-Screening

Neue Versicherteninformationen

Neugeborenen- und Muskoviszidose-Screening: neue Versicherteninformation

Angeborene Erkrankungen wie die spinale Muskelatrophie (SMA) und Mukoviszidose können beim Neugeborenen mit Hilfe einer Blutuntersuchung bereits sehr frühzeitig entdeckt und behandelt werden. Ab sofort gibt es beim Neugeborenen ein neues verbessertes Mitteilungskonzept gegenüber den Eltern. Zukünftig wird das Screening-Labor eine wichtige Rolle einnehmen: Es informiert die Eltern, begleitet die weiteren Untersuchungen und vermittelt bei Bedarf an eine behandelnde spezialisierte Einrichtung. Die Versicherteninformation „Erweitertes Neugeborenen- Screening“ wurde an den geänderten Informationsfluss angepasst.

Die neue Version der Versicherteninformation „Erweitertes Neugeborenen- Screening“ liegt ab Ende Februar zum Versand vor. Bis dahin werden bei Bestellungen die vorherige Version versendet (Stand Dez. 2020). Alternativ kann auf die Digitalversion zurück gegriffen werden.

Screening auf Mukoviszidose

Neben dem Neugeborenen-Screening, dass in der Regel ab dem zweiten oder dritten Lebenstag – meist im Zuge der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2)– durchgeführt wird, kann auch das Screening auf Mukoviszidose gleichzeitig erfolgen. Mit Hilfe einiger Blutstropfen auf speziellem Filterpapier kann zur gleichen Zeit und aus derselben Blutprobe die Laboranalyse durchgeführt werden.

Daher gilt auch für das Screening auf Mukoviszidose das neue Mitteilungskonzept gegenüber den Eltern, so dass auffällige Screening-Befunde unverzüglich nachgegangen werden können. Die Versicherteninformation zur Aufklärung und Einwilligung der Eltern wurde um die entsprechenden Abschnitte ergänzt.

Die neue Version der Versicherteninformation „Untersuchung auf Mukoviszidose bei Neugeborenen“ (Stand März 2024) liegt ab sofort zum Versand vor. Bitte senden Sie bei Bedarf eine E-Mail an mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de. Stückzahl und BSNR bitte mit angeben.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Beschluss vom 21. März 2024, in Kraft getreten am 13. Juli 2024, die Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) geändert und die Anlage 2 - Elterninformation zum Screening auf Mukoviszidose und Anlage 3 – Elterninformation zum Neugeborenen-Screening angepasst.

zuletzt aktualisiert am: 17.02.2025

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