Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Vakuumbiopsie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Vakuumbiopsie

Die Vakuumbiopsie der Brust ist ein Verfahren zur Entnahme einer Gewebeprobe zum Zweck einer histologischen Untersuchung.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Vakuumbiopsie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de

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