Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Soziotherapie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Soziotherapie

Soziotherapie soll schwer psychisch Kranken ermöglichen, ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Durch Motivation und strukturierte Trainings sollen psychosoziale Defizite abgebaut werden. Soziotherapie koordiniert, begleitet und unterstützt schwer psychisch Kranke auf Grundlage definierter Therapieziele (auch Teilziele, die schrittweise erreicht werden).

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat in ihrem neuen Soziotherapie-Leitfaden alle wichtigen Informationen und Links rund um die Soziotherapie kompakt zusammengestellt.

Auch Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können eine Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapien erhalten, so dass der Zugang zur Soziotherapie für Patientinnen und Patienten erleichtert wird. 

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Soziotherapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Maria Kazantsidou

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6522
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.7(at)kvhessen(.)de

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