Sonographie
Die Sonographie ist ein bildgebendes Verfahren, bei dem mithilfe von Ultraschallwellen verschiedene Körperregionen, Organe und Organfunktionen untersucht und beurteilt werden.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Sonographie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dem zunächst im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zustimmen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können. Die Antragsformulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen:
Bitte beachten Sie, dass zur Abrechnung sowohl für die Zusatzpauschale Kardiologie (GOP 13545) als auch für die Zusatzpauschale Kinderkardiologie (GOP 04410) neben der Genehmigung zur Durchführung von sonographischen Leistungen nach den GOP 33020, 33021, 33022 auch eine Genehmigung für die Durchführung von Langzeitelektrokar-diographischen Untersuchungen nach den GOP 13252 und 13253 bzw. GOP 04241 und 04322 erforderlich ist.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier
Weitere Informationen
Für Mitglieder bietet die KVH am 19. März 2025 und 28. November 2025 einen Workshop zur Ultraschalldiagnostik an. Sie erfahren Wichtiges über die Vorgaben zur Dokumentation und Vermeidung von Fehlerquellen. Weitere Einzelheiten und unsere Online-Anmeldung finden Sie im Veranstaltungsportal der KVH.
KBV-Broschüre zur Ultraschalldiagnostik
Videotutorials zur Dokumentation
Die KVH hat Videotutorials zur Sonographie erstellt, die ihren Mitgliedern zur Verfügung stehen (bitte zuerst mit KVH-Login einloggen).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Kontakt
Qualitätssicherung Sonographie
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main