Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie das Langzeit-EKG brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Langzeit-EKG

Die Elektrokardiographie, kurz EKG, stellt die elektrischen Vorgänge im Herzmuskel grafisch dar. Mithilfe tragbarer Geräte kann kontinuierlich über 24 Stunden hinaus aufgezeichnet und später ausgewertet werden: Das Langzeit-EKG hilft, Herzrhythmusstörungen zu erkennen und zu bewerten.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Langzeit-EKG-Untersuchung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können. 

Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zur Verwendung von Cloud-Geräten bei Langzeit-EKG Untersuchungen.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen: Bitte beachten Sie, dass zur Abrechnung sowohl für die Zusatzpauschale Kardiologie (GOP 13545) als auch für die Zusatzpauschale Kinderkardiologie (GOP 04410) neben der Genehmigung zur Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen nach den GOP 13252 und 13253 bzw. GOP 04241 und 04322 auch eine Genehmigung für die Durchführung von sonographischen Leistungen nach den GOP 33020, 33021 und 33022 erforderlich ist. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.kvhessen.de/genehmigung/sonographie

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Stefanie Gilmer, Julia Reinhardt & Luisa Casola-Gallschneider

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

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