Rhythmusimplantat-Kontrolle
Nach der Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Kardioverters beziehungsweise Defibrillators (ICD, CRT) muss das Rhythmusimplantat regelmäßig kontrolliert werden. Bei diesen Untersuchungen wird unter anderem die Funktionsfähigkeit der Elektrode und der Zustand der Batterie überprüft.
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, die über die Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle verfügen, können seit dem 1. April 2022 auch die Genehmigung für Leistungen desTelemonitoring bei Herzinsuffizienz erhalten. Antragsunterlagen sowie weitergehende Informationen finden sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Rhythmusimplantat-Kontrolle als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Stefanie Gilmer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de
Heike Morbitzer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de
Luisa Casola-Gallschneider
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de
Julia Reinhardt
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de