Reproduktionsmedizin
Die Reproduktionsmedizin beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von Sterilität und ungewollter Kinderlosigkeit bei Männern und Frauen. Es gibt verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung. Hierzu gehören die Insemination, die In-Vitro-Fertilisation (IVF), die Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) und der intratubare Gametentransfer (GIFT).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Leistungen der Reproduktionsmedizin für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies bestätigen. Mitglieder der KVH benötigen eine Genehmigung der LÄKH nach § 121a SGB V und stellen einen formlosen Antrag bei der KVH. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können
Welche Leistungen kann ich abrechnen?
Welche Leistungen Sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitglieder in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass eine Erbringung und Abrechnung der reproduktionsmedizinischen Leistungen ausschließlich am genehmigten Standort (BSNR) möglich ist. Diesen Standort (Betriebsstätte) entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) nach § 121a SGB V.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Karola Reichert
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de