Interventionelle Radiologie
Die Interventionelle Radiologie stellt ein Teilgebiet der Radiologie dar. Hierbei geht es um aktive Behandlungsmethoden wie beispielsweise die Einbringung eines zentralen Venenkatheters mit Hilfe radiologischer Technik.
Bin ich an die Grenzen meines Fachgebiets gebunden?
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Ärztin oder der Arzt grundsätzlich an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie/er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, gebunden ist.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Interventionelle Radiologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de