Pflegeheimversorgung
Menschen in stationären Pflegeheimen ambulant zu behandeln ist für Haus- und Fachärzte aufwändig. Denn sie müssen sich regelmäßig abstimmen und die Versorgung koordinieren. Deshalb werden ihre Leistungen für Pflegeheimbewohner mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Kapitels 37.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) extrabudgetär vergütet.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn sie Leistungen der Pflegeheimversorgung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, schließen Vertragsärzte in Hessen einen speziellen Kooperationsvertrag mit einem stationären Pflegeheim ab (siehe Absatz „Welche sonstigen Voraussetzungen sind zu erfüllen?“). Danach stellen sie einen formlosen Antrag bei der KVH: Ein Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und einer Kopie des unterzeichneten Kooperationsvertrags an das Team Antragsverfahren reicht aus. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Antragsverfahren
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de