Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Entfernung von Nekrosen am diabetischen Fuß brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Nekrosenabtragung am diabetischen Fuß

Bei der Behandlung werden Nekrosen am diabetischen Fuß abgetragen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Behandlung des diabetischen Fußes als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

Ansprechpartner

Zeynep Sever-Kulay

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6572
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Florian Hehl

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Celine Sophie Zunke

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6037
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

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