Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom (bPS)
Mit den Verfahren Holmium-Laserenukleation (HoLEP), Holmium-Laserresektion (HoLRP), Thulium-Laserenukleation (TmLEP), Thulium-Laserresektion (TmLRP) sowie der Photoselektiven Vaporisation der Prostata (PVP) wird das benigne Prostatasyndrom (bPS) behandelt. Diese Verfahren zählen zu den nebenwirkungsärmeren und weniger invasiven Therapien.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Behandlung des benignen Prostatasyndroms mittels Laser als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Wer bereits eine Genehmigung der KVH für eines der Verfahren hat und nachträglich ein zusätzliches anbieten und abrechnen möchte, stellt dazu einen Erweiterungsantrag und weist die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Heike Morbitzer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Stefanie Gilmer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Julia Reinhardt
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Luisa Casola-Gallschneider
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de